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Da alle Tatbestandsmerkmale kumulativ vorliegen müssen, reicht es aus, wenn ein einziges Tatbestandsmerkmal nicht gegeben ist, um die Beihilferelevanz einer Maßnahme ausschließen zu können. Die Prüfungsreihenfolge der einzelnen Tatbestandsmerkmale ist dabei unerheblich, d. h. es kann zweckmäßigerweise ...
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Aktualisiert: 03:12 22.02.2026
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