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nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, c oder d TVdS-L werden ab 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 70,00 € erhöht. Die Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte sind hiervon nicht betroffen. Zurück ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:49 25.01.2026
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