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(1. September 2022) treten kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft. Auch kommunale Gebietskörperschaften stehen in der Pflicht, die Forderungen der Verordnung zu erfüllen. Trotz des Handlungsdrucks ist überlegtes und systematisches Handeln gefragt. Die Landesenergie­agentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:07 13.02.2026
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(1. September 2022) treten kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft. Auch kommunale Gebietskörperschaften stehen in der Pflicht, die Forderungen der Verordnung zu erfüllen. Trotz des Handlungsdrucks ist überlegtes und systematisches Handeln gefragt. Die Landesenergie­agentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ...
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