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selbst bewirtschaftet. Betriebsstätte oder Wohnsitz liegen in Sachsen-Anhalt. Im Verpflichtungszeitraum ist jährlich mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere zu halten. Im Verpflichtungszeitraum sind die Tiere für die Reinzucht zu benutzen. Mit diesen Tieren ist an einem Erhaltungszuchtprogramm ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 06:32 28.01.2026
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