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Artikel 19 - Inhalt der Meldung (1) Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Angaben die Meldung zu enthalten hat. Hierzu gehört zumindest folgendes: a) Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen und gegebenenfalls seines Vertreters; b) die Zweckbestimmung(en) ...
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Aktualisiert: 09:34 08.02.2026
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die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist, können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Darunter fallen z.B. Informationsschriften, Ausstellungen und Arbeitstagungen des Integrationsamtes, die dieses Thema behandeln.   ...
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Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, gelten besondere Regelungen zur Feststellung des Grades der Behinderung und zur Rehabilitation und Teilhabe in den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) und den Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht. ...
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Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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