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Ausländische Berufsabschlüsse Nach Absolvierung einer Ausbildung im Ausland muss die Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung beantragt werden, bevor der Beruf in Deutschland ausgeübt werden darf. Für folgende Berufsbezeichnungen kann die Erlaubnis beantragt werden: ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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