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des Hauptbuchhalters des Wojewodschaftshaushalts, auf Antrag des Marschalls; Bestimmung eines unabhängigen Rechnungsprüfers, der den Haushalt der Wojewodschaft prüft). Für die Umsetzung der Beschlüsse und Entscheidungen des Sejmiks ist der Wojewodschaftsvorstand verantwortlich. Er besteht aus dem Vorsitzenden, ...
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Aktualisiert: 02:09 26.01.2025
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Aktualisiert: 02:30 01.06.2025
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