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kein Informationszugangsanspruch, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Behörde in erheblichem Umfang beeinträchtigt wird. Es handelt sich um eine Ausnahmegeneralklausel, die eng auszulegen ist, da andernfalls eine Behörde jeden Antrag unter Hinweis auf sie ablehnen könnte.   ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:17 24.09.2025
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kein Informationszugangsanspruch, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer Behörde in erheblichem Umfang beeinträchtigt wird. Es handelt sich um eine Ausnahmegeneralklausel, die eng auszulegen ist, da andernfalls eine Behörde jeden Antrag unter Hinweis auf sie ablehnen könnte.   ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:48 24.09.2025
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