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dann in jedem Einzelfall prüfen, ob die angestrebte Adoption dem Kindeswohl entspricht. Sollte es zu einer Trennung kommen, gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Ehescheidung. Die Lebenspartnerschaft wird durch eine gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Lebenspartner aufgehoben. ...
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Aktualisiert: 04:28 16.11.2025
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