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in Sachsen-Anhalt die Höchstgrenze für einen erfolgreichen Antrag für die Informationszugangsgewährung in Form von Auskunft und Akteneinsicht 1.000,- Euro bzw. bei Informationszugangsgewährung in sonstiger Weise sogar 2.000,- Euro. Es liegt meines Erachtens auf der Hand, dass viele Informationsbegehren ...
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Aktualisiert: 01:45 14.12.2025
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Aktualisiert: 01:42 14.12.2025
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