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349), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.6.2014 (GVBl. LSA S. 263). Der Antrag auf Zulassung kann erst nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsgesamtergebnisses und nur bis zum Ende des übernächsten Zulassungszeitraumes gestellt werden. Für Studierende, die die Prüfung im Prüfungsverfahren ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:53 30.10.2024
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