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20 Abs. 9 IfSG, falls dieser nicht bereits vorliegt, bis zum 31. Juli 2022 erbringen. Ohne den erforderlichen Nachweis kann keine Betreuung erfolgen. Wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz nachweist, ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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