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werden. Kinder mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung erhalten dabei eine zusätzliche Förderung. Der Träger der Eingliederungshilfe übernimmt die zusätzlichen Kosten für die behinderungsbedingten Betreuungs- und Förderleistungen. Die Kindertagesstätten halten das notwendige, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:02 30.03.2025
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