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Personen, die ihren Antrag noch nicht eingereicht haben, vor der Abgabe auf diese hingewiesen werden. Personen, die ihren Antrag früher gestellt haben, dürfen nicht benachteiligt werden. Überschussinformationen, die vorhanden sind und weiterhin erhoben werden, sind zu löschen. Darüber hinaus will die BA ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 07.07.2023
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des Vollstreckungsgerichts und damit auch des Gerichtsvollziehers richtet sich regelmäßig nach dem Wohnsitz des Schuldners bzw. nach dem Ort des Vollstreckungsgegenstandes (zum Beispiel bei einem Ladenlokal oder Wohnwagen). Der Antrag löst Kosten aus, die in jedem Fall (unabhängig von dem Erfolg ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:37 28.06.2023
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