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getrennt, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt des sorgeberechtigten Elternteils an. Die Jugendämter verfügen entweder über die zur Hilfe erforderlichen Dienste und Einrichtungen selbst oder sie kooperieren mit Trägern der freien Jugendhilfe. Das sind vor allem Kirchen und juristische Personen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:13 22.02.2026
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