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durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht anwesend sein. Beratungsgespräche sowie die rechtliche Vertretung können kostenpflichtig sein. Auf Antrag können Sie bei vereinzelten Delikten als Nebenklägerin oder Nebenkläger im Strafverfahren auftreten, das erweitert Ihre Rechte.  In besonderen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:35 26.11.2025
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