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zur Gesichtserkennung zum Zweck der Erstellung eines dauerhaften biometrischen Templates kann nur bei Vorliegen einer wirksamen Einwilligung des Betroffenen i.S.d. § 4a BDSG rechtmäßig erfolgen. Die Einwilligung in die Erstellung biometrischer Templates zur Gesichtserkennung muss aktiv und ausdrücklich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:46 04.02.2026
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