Format: "Seite" Entfernen
sich jetzt in allen Verfahrensordnungen. Das Güterichterverfahren ist eine besondere Form der einvernehmlichen Streitbelegung vor Gericht. Anders als bei der Entscheidung durch Urteil stehen nicht Paragraphen, sondern die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung womöglich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:40 05.11.2025
Format: Seite