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diesen Tarifvertrag zu Grunde zu legen. Die Antragstellerin hatte in ihrem Teilnahmeantrag ausdrücklich zugesichert, dass sie das eingesetzte Personal nach dem geltenden aktuellen regionalen Tarifvertrag entlohnt. Abweichend davon hat sie in dem Kalkulationsblatt auf den Tarifvertrag vom 10.03.2014 abgestellt. Somit ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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