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Entscheidungsprozesses (§ 4 IZG LSA), zum Schutz personenbezogener Daten (§ 5 IZG LSA) und zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IZG LSA). Die bereitgestellten Informationen können kostenpflichtig sein. Näheres ist in der Verordnung über die Kosten ...
Entscheidungsprozesses (§ 4 IZG LSA), zum Schutz personenbezogener Daten (§ 5 IZG LSA) und zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IZG LSA). Die bereitgestellten Informationen können kostenpflichtig sein. Näheres ist in der Verordnung über die Kosten ...
Energien erzeugt wird, kommen in der Wärmeversorgung noch immer hauptsächlich fossile Energieträger zum Einsatz. 54,8 Prozent der rund eine Million Haushalte in Sachsen-Anhalt heizen noch immer mit Gas, weitere 14 Prozent mit Öl. Den Ausstoß von Treibhausgasen auch hier zu senken, wird viel Geld kosten ...
gebeten. Termin: 12.02.2016, 17.00 bis 13.02.2016 18.00 Uhr Ort: Lutherstadt Eisleben Kosten: 60 Euro inkl. Übernachtung (40 Euro ohne) Die Teilnehmendengebühr wird zu Beginn der Veranstaltung entgegengenommen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Weitere Kosten für Unterkunft und Verpflegung ...
Anschließend sind die Teilnehmenden gut gerüstet, um neue Kooperationen zwischen Wirtschaft und Gemeinwesen in ihrer Region auf den Weg zu bringen, die neues Engagement, Kompetenzen und Ressourcen generieren. Termin 1: 14. November 2016, 10.30 bis 16.30 Uhr Ort: Berlin Kosten: keine Termin 2: 28. ...
Energien erzeugt wird, kommen in der Wärmeversorgung noch immer hauptsächlich fossile Energieträger zum Einsatz. 54,8 Prozent der rund eine Million Haushalte in Sachsen-Anhalt heizen noch immer mit Gas, weitere 14 Prozent mit Öl. Den Ausstoß von Treibhausgasen auch hier zu senken, wird viel Geld kosten ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Beschlussverfahren Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff ArbGG). Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz , z. B. über die Kosten und Mitwirkungsrechte ...
Elektronische Kostenmarke Die Verwendung von elektronischen Kostenmarken ist in Sachsen-Anhalt seit dem 1. Januar 2024 zugelassen. Mit der elektronischen Kostenmarke können Gerichtskosten Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten sowie Geldbeträge nach § 1 Abs. 1 ...