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sich nur gegen einen Beschuldigten richten. Gegen andere Personen sind Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre, Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 2 ...
wenn dieser von dem oder den anderen Miterben hinreichend schriftlich bevollmächtigt worden ist. Eine Mustervollmacht finden Sie hier . Über den Antrag entscheidet bei gesetzlicher Erbfolge (d.h. wenn kein Testament vorhanden ist) in der Regel der Rechtspfleger, sonst der Richter. Gehört zum Nachlass ein Grundstück, müssen Sie als Erbe ...
vorläufig geregelt werden. Das Verfahren im Arrest und einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Verfahren, in dem in der Regel eine volle rechtliche Prüfung stattfindet, die Tatsachenfeststellung jedoch durch die Zulassung der Glaubhaftmachung (z. B. eidesstattliche Versicherung) erleichtert ...
vorläufig geregelt werden. Das Verfahren im Arrest und einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Verfahren, in dem in der Regel eine volle rechtliche Prüfung stattfindet, die Tatsachenfeststellung jedoch durch die Zulassung der Glaubhaftmachung (z. B. eidesstattliche Versicherung) erleichtert ...
vorläufig geregelt werden. Das Verfahren im Arrest und einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Verfahren, in dem in der Regel eine volle rechtliche Prüfung stattfindet, die Tatsachenfeststellung jedoch durch die Zulassung der Glaubhaftmachung (z. B. eidesstattliche Versicherung) erleichtert ...
vorläufig geregelt werden. Das Verfahren im Arrest und einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Verfahren, in dem in der Regel eine volle rechtliche Prüfung stattfindet, die Tatsachenfeststellung jedoch durch die Zulassung der Glaubhaftmachung (z. B. eidesstattliche Versicherung) erleichtert ...
...beinhalten einen gemeinsamen Rundgang durch die historischen Räume und einer selbstständigen Besichtigung der Dauerausstellung. Sie richten sich besonders an erwachsene Besucherinnen und Besucher und nehmen etwa 1,5 Stunden in Anspruch. Mit einer ausführlicheren Einführung in das Thema NS-"Euthanasie" ...
werden soll. Dies kann ein rechtlicher Gesichtspunkt sein oder die Feststellung von Tatsachen betreffen. Neuer Tatsachenvortrag ist im Berufungsrechtszug mit Einschränkungen möglich. Wie in jeder Phase des arbeitsgerichtlichen Verfahrens hat auch die durch einen Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter ...
rohstoffspezifisch die lagerstättengeologischen Fakten, eine Bilanz der bisherigen Nutzung sowie die Einschätzung der heutigen Vorratssituation. Grundlage für diese Zusammenstellung bildet die „Gesamteinschätzung Ressourcenpotential Braunkohle DDR-GERP” ( Richter et al. 1982), die eine Übersicht der bis 1980 ...
Informationsblatt Für die Bohranzeigen und Datenübergabe sind, soweit möglich, das Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie zu verwenden Sonstige Anzeigen sind an die Email-Adresse geoldg.lagb(at)sachsen-anhalt.de zu richten © LAGB ...