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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des IX. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 19 BDSG - Auskunft an den Betroffenen (1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, ...
ist eine Technik, um Daten mit Hilfe von Funkwellen auf einem Chip berührungslos und ohne Sichtkontakt lesen, speichern und gegebenenfalls verarbeiten zu können. Mit RFID-Chips gekennzeichnete Gegenstände können mit einem Lesegerät abhängig von der Reichweite bzw. Sendestärke identifiziert und lokalisiert werden. ...
Beteiligungsverfahrens richtet sich rechtlich nach der Art der Beteiligung. Damit ist die initiierende Behörde auch datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung. ...
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzerklärungen der sachsen-anhaltische Behörden sowie die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf dem jeweiligen Internetauftritt. ...
in der Strafprozeßordnung, wie die erhobenen Daten in Akten und Dateien weiter verarbeitet werden dürfen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halen die Beachtung folgender Grundsätze für notwendig, die in den Entwürfen des Bundes (Art. 4 §§ 474 ff. StPO des Entwurfs für ein Verbrechensbekämpfungsgesetz ...
den daraus abgeleiteten Umsetzungsmaßnahmen zur verbesserten „fach- und ebenenübergreifenden Bereitstellung und Nutzung von Geodaten im Rahmen des E-Governments“ vor. Unter informeller Beteiligung des Wirtschaftsrates GDI-DE wurde das Dokument zwischenzeitlich vom Lenkungsgremium GDI-DE beschlossen ...
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Die allgemeinen Hinweise unter Abschnitt A gelten grundsätzlich für alle Verarbeitungstätigkeiten der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur. ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des IX. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 GDG LSA - Allgemeine Vorschriften (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten von Personen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 sowie ...
Sozialgesetzbuch nicht vorliegen. (2) Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises. Dabei sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz ...
entstehen für die Nutzung? Die Betrachtung der im Sachsen-Anhalt-Viewer zur Verfügung gestellten Daten ist kostenfrei. Für die weitere Verwendung beachten Sie unsere Nutzungshinweise . Dürfen die Daten für andere Zwecke verwendet werden? Jede über den privaten Zweck hinausgehende Nutzung, ...