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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:53 27.06.2023
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Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten erteilt ...
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Aktualisiert: 22:54 27.06.2023
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Aktualisiert: 22:54 27.06.2023
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Aktualisiert: 22:54 27.06.2023
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Tätigkeitsberichts).   Dem Zugang zu der Teilnehmerliste steht nach der Rechtsprechung des Gerichts auch nicht der Schutz personenbezogener Daten nach § 5 Abs. 1 IFG des Bundes entgegen. Bei der gebotenen Güterabwägung zwischen dem Informationsinteresse des Antragstellers und dem Geheimhaltungsinteresse ...
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Aktualisiert: 02:03 22.12.2024
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Strukturen von Sachsen-Anhalt" im Bereich Geologie, Geophysik, Daten und Karten bereitgestellt. ...
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Aktualisiert: 07:06 10.05.2024
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