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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des IX. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 28 SOG LSA - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen (1) Die Sicherheitsbehörden und die Polizei können personenbezogene Daten an nichtöffentliche Stellen übermitteln, soweit ...
entsprechen. Die materielle Verantwortung für die Datenverarbeitung muß, soweit die Daten von Landesbehörden erhoben worden sind, weiterhin bei den Ländern liegen. Davon bleiben die Zuständigkeiten und die dazugehörigen Befugnisse des BKA als nationale Stelle für den Informationsverkehr mit EUROPOL unberührt. ...
Steuerungsprogrammen der Krankenkassen für unerlässlich: Die Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur dann zur Auswahl von Personen für besondere Gesundheitsmaßnahmen verwenden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist. Es muss sich um valide und erforderliche Daten handeln. Mit der Auswahl darf ...
zur Nutzung von EU-Flugpassagierdaten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vorgestellt. Zentraler Gegenstand des Entwurfs ist die systematische Erfassung der Daten aller Fluggäste, die EU-Außengrenzen überqueren. Diese Daten aus den Buchungssystemen der Fluggesellschaften sollen anlass- ...
oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder bei denen Schäden für Leib, Leben oder Freiheit oder gleichwertige Schäden für die Umwelt zu erwarten sind, die Übermittlung von personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen zum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit anderen Datenbeständen ...
Die Benotung einer akademischen Prüfung sowie die Tatsache des Bestehens bzw. Nichtbestehens einer akademischen Prüfung stellen im Zusammenhang mit dem Namen des betroffenen Prüflings personenbezogene Daten dar. Das Bereithalten zur Einsicht in einem öffentlich zugänglichen Schaukasten ist ein Übermitteln ...
der Einwilligung des jeweils Betroffenen ist die öffentliche Stelle bezüglich des Umfangs der Erhebung und Verarbeitung von Informationen an den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. So sind Maßnahmen zur Sicherheit der Daten zu beachten (§ 6 DSG-LSA ). Zu denken ...
Schießsportliche Vereine wie der Landesschützenverband e.V. sind nicht-öffentliche Stellen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie sind über bestehende gesetzliche Übermittlungspflichten hinausgehend befugt, personenbezogene Daten an die zuständigen öffentlichen Stellen zu übermitteln, wenn dies zur Abwehr ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des VII. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 13 DSG-LSA - Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen (1) Für die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen anderer Mitgliedsstaaten ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des VII. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 14a DSG-LSA - Beauftragter für den Datenschutz (1) Öffentliche Stellen haben bei Einsatz automatisierter Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, soweit ...