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geboten Der Rahmenbeschluss des Rates zur Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten (sog. "Schwedische Initiative") vom 18.12.2006 verpflichtet diese, an die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der EU ...
Das Justizministerium bietet Informationen zu ausgewählten Rechtsgebieten Testamentsregister Zentrales Testamentsregister Vereine Merkblatt zur Aufnahme in die Liste gemeinnütziger Vereine Vollstreckungsportal In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
der Registermodernisierung. Es besagt, dass Sie einer Behörde bestimmte Informationen nur einmal mitteilen müssen. Diese Informationen können dann von anderen Behörden abgerufen werden, sofern Sie dem zustimmen. Das spart Zeit und Nerven! Datenschutz Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. ...
Berlin. Zudem findet in Zusammenhang mit allen Staatsprüfungen ein Datenaustausch aller mitgeteilten persönlichen Daten mit den jeweiligen Universitäten und bei den Prüfungen, die zentral über das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz durchgeführt werden und dem LPA ...
Bearbeitung eingestellter Angebote Wenn Sie Ihre Daten oder Ihrer Bildungsangebote erneut bearbeiten, ändern oder ergänzen möchten, tragen Sie hier Ihre Mailadresse ein, welche Sie auch zur Registrierung verwendet haben. Sie erhalten dann einen Link der es Ihnen ermöglicht, ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...