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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des X. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 12 DSG-LSA - Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit ...
die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Auswahl ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des VI. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 12 DSG-LSA - Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn 1. sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des IX. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 12 DSG-LSA - Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit ...
§ 1 BDSG - Anwendungsbereich des Gesetzes (1) Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes, öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie a) Bundesrecht ausführen ...
oder Pantone etc. sind ungeeignet. Der Entwurf darf (bis auf die Landes-, Stadt- und Sponsoren-Logos) keine Inhalte dritter Urheber enthalten. Sollte Ihr Entwurf den Wettbewerb gewinnen, müssen der Stadt Bernburg (Saale) die Daten mit den entsprechenden offenen Entwurfsdateien bzw. allen erforderlichen ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des IX. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 2 SigG - Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft ...
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzerklärungen der sachsen-anhaltische Behörden sowie die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf dem jeweiligen Internetauftritt. ...
Damit ist die initiierende Behörde auch datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzerklärungen der sachsen-anhaltische Behörden sowie die Kontaktdaten der behördlichen ...
für die Durchführung des Gesetzes berechnen sich nämlich nach den Personalkosten pro Zeitanteil. Wird ein Informationszugangsantrag auf die für den Antragsteller relevanten Daten beschränkt, reduziert sich der Prüfungsaufwand für die Behörde. Folglich entstehen auf der Seite des Antragstellers geringere Gebühren. ...