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wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu ...
eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt ...
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 16.03.2017 Gesetzesentwurf zur Aufzeichnung von Fahrdaten ist völlig unzureichend! Die Bundesregierung hat im Januar 2017 einen Entwurf zur Novellierung ...