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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 50 SGB II - Datenübermittlung (1) Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 06:01 21.12.2025
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