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Gesetz zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern“ Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes hat der Gesetzgeber von Sachsen-Anhalt noch einmal die Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen untermauert. Ziele ...
Gesetz zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern“ Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes hat der Gesetzgeber von Sachsen-Anhalt noch einmal die Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen untermauert. Ziele ...
Aufbauhilfe Hochwasser 2013 Hilfen zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden und weiterer Körperschaften des öffentlichen Rechts Hilfen zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Religionsgemeinschaften Soforthilfe, Aufbauhilfefonds Hochwasser ...
Technische Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen werden auf der Grundlage des § 19 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) an einen schwerbehinderten Menschen gewährt, soweit nicht REHA-Träger vorrangig zur Leistung verpflichtet sind. Für Beschaffung, Wartung, ...
Technische Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen werden auf der Grundlage des § 19 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) an einen schwerbehinderten Menschen gewährt, soweit nicht REHA-Träger vorrangig zur Leistung verpflichtet sind. Für Beschaffung, Wartung, ...
Aufbauhilfe Hochwasser 2013 Hilfen zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden und weiterer Körperschaften des öffentlichen Rechts Hilfen zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Religionsgemeinschaften Soforthilfe, Aufbauhilfefonds Hochwasser ...
Erstattung der Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe Die Kostenerstattung gemäß § 89 ff. SGB VIII durch den überörtlichen Jugendhilfeträger in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt. Zum Ausgleich werden die Kosten ...
Erstattung der Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe Die Kostenerstattung gemäß § 89 ff. SGB VIII durch den überörtlichen Jugendhilfeträger in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt. Zum Ausgleich werden die Kosten ...
mit regionalen Institutionen/Trägern oder aber von ihren Mitgliedern/Netzwerkstellen und Kooperationspartnern auf regionaler Ebene umgesetzt wird. 3.2 Handelt es sich beim Zuwendungsempfänger um keine rechtsfähige juristische Person, ist eine haftende Person im Antrag zu benennen. 4. ...
mit regionalen Institutionen/Trägern oder aber von ihren Mitgliedern/Netzwerkstellen und Kooperationspartnern auf regionaler Ebene umgesetzt wird. 3.2 Handelt es sich beim Zuwendungsempfänger um keine rechtsfähige juristische Person, ist eine haftende Person im Antrag zu benennen. 4. ...