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Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland   Für die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe im Ausland ist gemäß § 88 SGB VIII der überörtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der junge Mensch geboren ist. Wenn der der Geburtsort im Ausland liegt oder nicht zu ermitteln ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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