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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 4 UIG - Antrag und Verfahren (1) Umweltinformationen werden von einer informationspflichtigen Stelle auf Antrag zugänglich gemacht. (2) Der Antrag muss erkennen lassen, ...
Hilfen zur Erziehung-Online | SW10094 Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen Um unseren Marktplatz in vollem Umfang nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen Javascript in Ihrem Browser zu aktivieren. Menü schließen Ihr Konto Anmelden oder Registrieren Startseite ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 7 IFG - Antrag und Verfahren (1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. ...
Einmalige Zuwendung für Mehrlingsgeburten (ab Drillinge) Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt ab Drillingsgeburten auf Antrag die Ehrenpatenschaft für diese Kinder. Diese Ehrenpatenschaft ist mit einer freiwilligen finanziellen Hilfe des Landes verbunden. ...
Sozialplattform: Hilfe zum Lebensunterhalt | SW10072 Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen Um unseren Marktplatz in vollem Umfang nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen Javascript in Ihrem Browser zu aktivieren. Menü schließen Ihr Konto Anmelden oder Registrieren ...
Hilfen zur Erziehung-Online | SW10094 Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen Um unseren Marktplatz in vollem Umfang nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen Javascript in Ihrem Browser zu aktivieren. Menü schließen Ihr Konto Anmelden oder Registrieren Startseite ...
Antrag auf Vergabe einer Hausnummer | SW10112 Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen Um unseren Marktplatz in vollem Umfang nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen Javascript in Ihrem Browser zu aktivieren. Menü schließen Ihr Konto Anmelden oder Registrieren ...
Einmalige Zuwendung für Mehrlingsgeburten (ab Drillinge) Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt ab Drillingsgeburten auf Antrag die Ehrenpatenschaft für diese Kinder. Diese Ehrenpatenschaft ist mit einer freiwilligen finanziellen Hilfe des Landes verbunden. ...