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b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. In Personalvertretungssachen sowie Disziplinarsachen kommen auch die Personalvertretungsgesetze ...
des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ...
Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. ...
Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. ...
Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. ...
der Einstellung, Abordnung oder Versetzung werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten ...
Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. ...
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. In Personalvertretungssachen sowie ...
oder Versetzung werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung ...
oder Versetzung werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung ...