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6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV). Die Protokolldaten bleiben grundsätzlich für sechs Monate gespeichert (§ 6 Abs. 4 SchuFV). Jeder eingetragene Schuldner kann auf die zu seiner Eintragung vorhandenen Protokolldaten zugreifen. Zum Portal Vorsorgeregister Zentrales ...
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Aktualisiert: 02:09 26.01.2025
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erteilt der Einsichtnehmende das Einverständnis zur Speicherung seiner Daten hinsichtlich des vollständigen Namens, Anschrift und des Grundes der Einsichtnahme gemäß § 6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV). Die Protokolldaten bleiben grundsätzlich für sechs Monate gespeichert (§ 6 Abs. 4 ...
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Aktualisiert: 02:09 26.01.2025
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Verwaltungsverfahrensgesetz) 4.    Rechtsgrundlage Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a), b), c), e) und f) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erforderlich, um unsere öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu erfüllen und unsere berechtigten Interessen zu wahren. 5. ...
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Aktualisiert: 02:38 15.02.2026
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