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zwischen den inländischen privaten Krankenversicherungsunternehmen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Arbeitgebern (vgl. § 52 Absatz 36 Satz 3 EStG). Die bisherige Berücksichtigung durch eine Mindestvorsorgepauschale entfällt. Der Bezügestelle wird im Rahmen des Verfahrens der E lektronischen L ohn St ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:04 08.02.2026
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zwischen den inländischen privaten Krankenversicherungsunternehmen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Arbeitgebern (vgl. § 52 Absatz 36 Satz 3 EStG). Die bisherige Berücksichtigung durch eine Mindestvorsorgepauschale entfällt. Der Bezügestelle wird im Rahmen des Verfahrens der E lektronischen L ohn St ...
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Aktualisiert: 00:49 08.02.2026
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