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Anbauverfahren erhalten. 100 Euro je Hektar Ackerfläche, wenn bei der 3. Förderverpflichtung (siehe Vorraussetzungen) auf mindestens 5 Prozent der Ackerfläche großkörnige Leguminosen angebaut werden. 65 Euro je Hektar Ackerfläche, wenn Betriebsinhaber, die eine Zahlung für die Einführung oder Beibehaltung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 06:32 28.01.2026
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