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Der Stollen gehört nicht zur Gedenkstätte; er befindet sich in Privatbesitz. Er ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt zugänglich. Die Wege zum Stollen sind nicht öffentlich und nicht asphaltiert. Der Weg vom Parkplatz am Besucherzentrum bis zum Stolleneingang ist 2,2 km lang. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:19 22.02.2026
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