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für Informationsfreiheit vor dem Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die ein Informationszugangsrecht gewähren oder ausschließen, zukünftig in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 3 DSG LSA gehört werden soll. Erfreulich ist die Ankündigung der Landesregierung, dass – unabhängig von einer Zusammenlegung ...
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Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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