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§ 9 Abs. 2 IZG LSA . Hier besitzt die Behörde einen Ermessensspielraum, ob sie den Informationszugang gewährt. Der besondere Auskunftsversagungsgrund des § 5 IZG LSA greift nur ein, wenn sich das Informationsbegehren auf personenbezogene Daten bezieht. Die Anwendung des § 5 IZG LSA scheidet ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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