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des Paragrafen 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB findet keine Anwendung, da auf diese Rechtsbehelfsfrist in der Bekanntmachung nicht hingewiesen wurde. Bei unklaren und missverständlichen Vergaben in der Aufgabenstellung einschließlich der Wertungskriterien ist die 2. Stufe des Verhandlungs-verfahrens zu wiederholen.  ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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