Format: "Seite" Entfernen
Zahnärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugte Personen, welche Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten herstellen, bedürfen der entsprechenden Erlaubnis nicht. Die Voraussetzungen müssen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 12:40 25.04.2025
Format: Seite