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der Zwischenfrüchte vor dem 15.02. des Jahres, das dem Jahr der Ansaat der Zwischenfrüchte folgt Flächen können jährlich wechseln. Selbstbegrünung ist kein Zwischenfruchtanbau Verzicht auf die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen StickstoffdüngemittelnSchlagbezogene ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 06:32 28.01.2026
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