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Zahnärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugte Personen, welche Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten herstellen, bedürfen der entsprechenden Erlaubnis nicht. Die Voraussetzungen müssen ...
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Aktualisiert: 00:00 04.06.2025
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Artikel 46 - Aufgaben (1)    Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass jede Aufsichtsbehörde in seinem Hoheitsgebiet a)    die Anwendung der nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften sowie deren Durchführungsvorschriften überwacht und durchsetzt; b)    die Öffentlichkeit ...
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Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
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