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BQM-Checklisten Auf dieser Seite finden Sie die gültige bzw. zur Anwendung kommende Version BQM_LW_2019 In der betrieblichen Anwendung hinsichtlich Beratung und Auditierung gültig ab 01.03.2013 -einschließlich Erläuterungen, Checklisten, Prüflisten, Arbeitshilfen Für Betriebe, ...
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Aktualisiert: 10:51 07.07.2023
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in dieser Eigenschaft kommen nach diesem Gesetz nur die Absätze 2a, 2b und 4 bis 7 sowie § 21 Abs. 1 und 2 bis 4 zur Anwendung. (2a) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes, nach § 16 Abs. 2 Nrn. 2 bis 5 ...
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Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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kommen nach diesem Gesetz nur die Absätze 2a, 2b und 4 bis 7 sowie § 21 Abs. 1 und 2 bis 4 zur Anwendung.(2a) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes, nach § 16 Abs. 2 Nrn. 2 bis 5 ...
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Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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der ständigen Aktualisierung vorgenommen wird. Im Gespräch vor Ort konnte nicht hinreichend nachvollziehbar erläutert werden, für welche Fallgestaltungen diese Regelung Anwendung finden soll. Der Landesbeauftragte bat deshalb, das Verfahrensverzeichnis entsprechend anzupassen, was durch die PD Süd zugesichert ...
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Aktualisiert: 08:45 07.07.2023
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beachten und aus denen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Überprüfungen klar und für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar ergeben. Zuverlässigkeitsüberprüfungen nur im erforderlichen Maß Anwendung, Umfang, Kreis der betroffenen Personen und die Datenverarbeitung sind auf das Erforderliche ...
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Aktualisiert: 09:21 20.04.2025
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kommen nach diesem Gesetz nur die Absätze 2a, 2b und 4 bis 7 sowie § 21 Abs. 1 und 2 bis 4 zur Anwendung.(2a) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes, nach § 16 Abs. 2 Nrn. 2 bis 5 ...
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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in dieser Eigenschaft kommen nach diesem Gesetz nur die Absätze 2a, 2b und 4 bis 7 sowie § 21 Abs. 1 und 2 bis 4 zur Anwendung. (2a) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes, nach § 16 Abs. 2 Nrn. 2 bis 5 ...
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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Aktualisiert: 00:00 04.06.2025
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