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und Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden kann: 2. Prüfungsbereich Personalwesen: In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er rechtliche Zusammenhänge versteht ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:56 27.06.2023
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