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dem Landesrechnungshof. Nach § 66 Abs. 2 LKO LSA gilt für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) entsprechend. In analoger Anwendung des § 126 Abs. 5 GO LSA wird das Ergebnis der überörtlichen Prüfung ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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von Nutzenden. Daher suchen wir für Nutzertests Ausbilder:innen oder Angestellte, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildende zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren. Wenn Sie selbst zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen ...
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Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
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