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Mit dem Tag der Bildung der neuen kommunalen Gebietskörperschaft, die Träger des Standesamtes ist, sind neue Personenstands- und Sicherungsregister zu eröffnen. 10.3.3 Die Änderungen der Standesamtsbezeichnung und des Zuständigkeitsbereiches sind von der nach § 1 PStG-AG LSA für das Personenstandswesen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 17:51 14.04.2023
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