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ist im Regime der StromNEV die aktivische Absetzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht zulässig. Es sind zwingend Passivposten zu bilden. Die Auflösung der passivierten Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 StromNEV über 20 Jahre linear. Der Betrag ...