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Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:37 02.08.2024
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Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei ...
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Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus ...
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Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet. Beim Zensus 2022 wird die statistische Geheimhaltung ...
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Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich ...
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Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet. Beim Zensus 2022 wird die statistische Geheimhaltung ...
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und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet. Beim Zensus ...
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und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet. Beim Zensus ...
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Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben ...
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(Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen ...
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