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auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz ...
145.0 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen ...
Übersicht Träger: Projekt: Aktenzeichen: Förderjahr: Liste Nr. 1 lfd. Nr. Wirtschaftsgut / Gegenstand Anschaffungs-/ Herstellungs- kosten ohne Ust Datum Anschaffung/ Herstellung Nutzungs- dauer nach AfA- Tabelle (Jahre) Beginn der AfA Ende der AfA jährlicher AfA-Abschrei- bungssatz (%) jährlicher ...
Übersicht Träger: Projekt: Aktenzeichen: Förderjahr: 2018 Liste Nr. 1 lfd. Nr. Wirtschaftsgut / Gegenstand Anschaffungs-/ Herstellungs- kosten ohne Ust Datum Anschaffung/ Herstellung Nutzungs- dauer nach AfA- Tabelle (Jahre) Beginn der AfA Ende der AfA jährlicher AfA-Abschrei- bungssatz (%) ...
https://buerger.sachsen-anhalt.de/portaldeeplink?tsa_leistung_id=387747198 7/3/20 99061023221000 Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Typ 4 https://buerger.sachsen-anhalt.de/portaldeeplink?tsa_leistung_id=388996075 9/3/20 99061021007000 Antrag ...
Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus ...
ausgeschlossen. #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen ...
und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...
und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet. Beim Zensus ...
ausgeschlossen. #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen ...