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Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
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Aktualisiert: 05:38 02.08.2024
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Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
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Aktualisiert: 05:37 02.08.2024
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in €) davon nicht förderfähig (Brutto in €) förderfähige Ausgaben (Brutto in €) zur Erstattung angemeldet (Brutto in €) Zahl-antrag Nr. 10 SR xyz- GmbH Halle abc-1 1 400 3/22/19 4/3/19 7,563.03 19.00% 9,000.00 5,500.00 0.00 5,500.00 5,500.00 1 13 SEB xyz- GmbH Halle abc-1 1 400 3/22/19 4/10/19 0.00 ...
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Aktualisiert: 17:49 14.04.2023
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Sachsen-Anhalt Umsetzungsrelevant Bildung Bildungsjourney Bildungszugang 10746 Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung 99061023221000 Typ 4 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Umsetzungsrelevant Bildung Bildungsjourney Bildungszugang 10746 Antrag auf Notenverbesserung Zulassung ...
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Aktualisiert: 17:53 14.04.2023
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Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich ...
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Aktualisiert: 05:38 02.08.2024
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Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben ...
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Aktualisiert: 05:38 02.08.2024
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Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
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Aktualisiert: 05:38 02.08.2024
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Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet. Beim Zensus 2022 wird die statistische Geheimhaltung ...
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Aktualisiert: 05:38 02.08.2024
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aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...
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Aktualisiert: 05:38 02.08.2024
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Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei ...
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Aktualisiert: 05:38 02.08.2024
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