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aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...
Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz ...
zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...